Gebührenordnung
veröffentlicht von: Guntram
Samstag, 09. Juli 2005
| Art | in Euro |
Bemerkung |
| Mannschaftsmeldung | pro gemeldete Mannschaft in der Verbandsrunde | |
| Säumniszuschlag | gilt als Aufschlag für alle zweimal angemahnten Zahlungen | |
| verspäteter Spielbericht | gerade ausgesetzt |
wird ab dem zweiten verspäteten Absenden der Spielberichtskarte erhoben. |
| Fehlen beim Kreistag | wird erhoben, wenn ein Verein keinen Vertreter zum Kreistag entsendet. | |
| Zwangsgeld | wird erhoben, wenn ein Verein nach zwei Mahnungen weiterhin die Zahlung verweigert. | |
| Vereinsdatenblatt- säumnisbußgeld |
wird erhoben, wenn das Vereinsdatenblatt nach einmaliger Mahnung nicht ausgefüllt abgegeben wird. | |
| Nichtantreten zum Verbandsspiel |
wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird. | |
| verspätete Spielortverlegung | wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird. | |
| Sitzungsgeld für Vorstandssitzungen | wird an die teilnehmenden Kreisfunktionäre pro besuchter Sitzung ausbezahlt (Fahrtkosten usw.) | |
| Jahrespauschale für Vorstandsmitglieder | wird jährlich pauschal an die Kreisfunktionäre ausbezahlt (Ersatz für Internet, Telefon, Porti) |
